Datenschutzerklärung – onlinebonusat

In diesem Text steht, wie onlinebonusat mit personenbezogenen Daten umgeht. Weil die Website Boni, Umsatzauflagen und Quoten beschreibt und niemandem ein Wettkonto eröffnet, bleibt der Umkreis der Daten schmal. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).

Verantwortliche Stelle

Betreiber von onlinebonusat ist die verantwortliche Stelle nach Art. 4 Z 7 DSGVO. Name oder Firma, Anschrift sowie die E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf onlinebonusat.com. An diese Anschrift richten sich Anfragen jeder Art, auch solche zum Datenschutz.

Umfang der Verarbeitung

Beim Seitenaufruf fallen technisch notwendige Angaben an: die Adresse des anfragenden Geräts, Zeitpunkt des Zugriffs, die gewünschte Seite, die Menge der übertragenen Daten, die Herkunftsseite und die Kennung des verwendeten Browsers. Sie halten den Dienst am Laufen und helfen, Angriffe zu erkennen; nach spätestens 90 Tagen sind sie gelöscht oder in einer Form gekürzt, die keine Rückführung mehr erlaubt. Schreibt jemand per E-Mail oder über das Formular, kommen Name, Adresse und der Inhalt der Nachricht hinzu; gebraucht werden sie allein zur Beantwortung des Anliegens. Wettkonten führt diese Website nicht, ebenso wenig nimmt sie Einzahlungen entgegen oder verlangt Ausweisdaten.

Rechtsgrundlagen

Technische Protokolle stützen sich auf das berechtigte Interesse an einem zuverlässigen und sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für Nachrichten gilt dieselbe Grundlage, richtet sich das Anliegen auf einen Vertrag, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Analytische und funktionale Cookies sowie die Reichweitenmessung setzen eine Einwilligung voraus (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021); sie lässt sich jederzeit zurücknehmen, wirkend ab dem Zeitpunkt des Widerrufs.

Empfänger und Übermittlung in Drittstaaten

Personenbezogene Daten werden nicht gehandelt. Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail-Verkehr erhalten Zugriff und sind nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden; zusätzlich können Behörden Auskunft verlangen, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Läuft eine Übermittlung in einen Staat außerhalb des EWR, ist dafür ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission die Voraussetzung oder eine Absicherung nach Art. 44 ff. DSGVO, wie sie Standardvertragsklauseln bieten.

Wie lange Daten bleiben

Serverprotokolle trifft die Löschung spätestens nach 90 Tagen. Nachrichten verschwinden, sobald das Anliegen bearbeitet ist, es sei denn, eine Aufbewahrungspflicht nach Gesetz steht dagegen. Was auf einer Einwilligung beruht, wird gelöscht, wenn diese zurückgenommen wird oder der Zweck endet.

Rechte der betroffenen Personen

Nach Art. 15 bis 21 DSGVO kann Auskunft verlangt werden, ferner Berichtigung, Löschung, die Einschränkung einer Verarbeitung, die Übertragbarkeit von Daten und ein Widerspruch. Antworten dieser Art ergehen kostenfrei innerhalb eines Monats; ist ein Anliegen besonders umfangreich oder laufen gerade viele Anträge ein, darf sich der Zeitraum nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO um zwei weitere Monate dehnen. Ein Profiling oder eine automatisierte Bewertung der Person findet nicht statt.

Beschwerdeweg

Wer den Umgang mit den eigenen Daten als rechtswidrig ansieht, kann sich nach Art. 77 DSGVO an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien wenden.

Stand: Oktober 31, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «onlinebonusat»